Erfolge

Nutzungsänderung

Einer der wichtigsten Erfolge des Naturschutzgroßprojektes ist die dauerhafte Nutzungsänderung eines Großteils der Flächen in den Kerngebieten. Ersteinrichtungsmaßnahmen und Erstpflege mit nachfolgender Überführung in verschiedene Förderprogramme des Freistaates gewährleisten nicht nur eine dauerhafte Sicherung, sondern auch die nachhaltige positive Entwicklung der naturschutzfachlich wertvollen Flächen.

Ausgangssituation:

Die politische und finanzielle Regulierung der Agrarwirtschaft durch Förderprogramme und Richtlinien nach 1991 führte zu einer Extensivierung der landwirtschaftlichen Produktion. In den Mittelgebirgslagen überwiegt seitdem die Grünlandwirtschaft mit einer deutlichen Überproduktion an Grünmasse auf Grund der stark rückläufigen Tierbestände und der Abnahme der Ackerflächen. Früher noch bewirtschaftete landwirtschaftlich unrentable Flächen verbrachen wegen Nutzungsaufgabe oder werden aufgeforstet.

Nutzungsänderung durch Förderprogramme:

In Verbindung mit den Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogrammen des Freistaates und dem sich daran anschließenden Programm zum "Schutz und Erhalt der Kulturlandschaft" (NAK), die vor allem auf die Absicherung einer naturschutzgerechten Bewirtschaftung zielen, bezwecken die ersteinrichtenden Maßnahmen des Projektes entscheidende Verbesserung des naturschutzfachlichen Zustandes zur Erreichung der Schutzziele. Die Anwendung der Agrar- und Umweltprogramme des Freistaates im Anschluss daran dient drei Zielen:

Pflegepläne:

Die Pflegepläne des Projektes sehen eine Vielzahl von Strategien und flexiblen Kombinationen aus traditionellen Nutzungsformen und aktuellen Erfordernissen zur Pflege des Grünlandes und zum Erhalt und weiteren Entwicklung des Artenreichtums in den Fördergebieten vor. Diese beinhalteten sowohl eine ausgedehnte Extensivierung als auch eine punktuell und temporär intensivere Bewirtschaftung, bedingt durch die mehrschürige Nutzung zur Aushagerung der Flächen.

Sie schreiben die verschiedenen Formen der einschürigen und der mehrschürigen Wiesenmahd mit Portionierung der Mahdflächen zu unterschiedlichen Terminen vor. Angestrebt wurde vielfach auch eine Herbstbeweidung durch Jungrinder und auf ausgewählten Flächen am Geisingberg auch durch Schafe und Ziegen.

Flächen im Kerngebiet deren Pflege ab 2008 aus Mitteln der Agrarumweltmaßnahmen gefördert wurden

Flächen im Kerngebiet "Geisingberg und Bärenwald" deren Pflege ab 2008 aus Mitteln der Agrarumweltmaßnahmen (G3- G4 = Wiese, G6 = Weide, G9 = Mahd alle 2 Jahre) sowie der Naturschutzrichtlinie (NB) gefördert wurde

Mahdtermine nach Schnitthäufigkeit:

Anders als bisher richtete sich im Projektzeitraum der Mahdtermin nach der festgelegten Schnitthäufigkeit:

Mahd mit Nachbeweidung als Ausgleichsmaßnahme:

Auf 100 ha im Kerngebiet "Grenzwiesen Fürstenau" stellt die Wiesenmahd ab 1.7. zur Entwicklung von Bergwiesen die vorwiegende Ausgleichsmaßnahme für den Bau der Grenzzollanlage Altenberg dar. Je nach Aufwuchs nutzt ein ortsansässiger Landwirt mit einer Rinderherde die Flächen im Herbst zusätzlich kostenfrei zur Nachbeweidung. Das führte neben der Aushagerung der Flächen auch zur Senkung der Stallhaltungs- und Futterkosten des Landwirtes.

Nutzung nach Projektablauf durch Förderprogramme:

Nach Projektablauf der Phase 1 ist die Bewirtschaftung von 97% aller erworbenen Flächen sowie fast aller Grünlandflächen in den Kerngebieten (s. Karte) durch die Agrarumwelt- und Naturschutzförderprogramme des Freistaates Sachsen gesichert, und damit ein wichtiges Projektziel erreicht. Gleichzeitig wird damit auch die Verpflichtung des Trägers zur nachhaltigen Sicherung der Projektergebnisse nach Auslaufen der Bundes- und Landesfinanzierung erfüllt.

Ausbildung von Feuchtwiesengesellschaften nach der Entbuschung einer Langzeitbrache am Geisingberg

Ausbildung von Feuchtwiesengesellschaften nach der Entbuschung einer Langzeitbrache am Geisingberg

Erfolge auf brachgefallenen Flächen:

Auf brachgefallenen Flächen konnten nach der Entnahme des Gehölzaufwuchses fast 20 ha Berg- und Nasswiesen wieder in eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung überführt werden. Auf diesen Flächen ist bei konsequenter Einhaltung der Folgepflege durch Mahd und Nachbeweidung ein schneller Übergang zu Bergwiesen möglich, da die Entbuschung den Nährstoffeintrag minimiert, die Beschattung von Nachbarflächen vermindert und die Entwicklung des Artenreichtums durch den Samenübertrag fördert.

Logo Chance Natur Logo BMU Logo BfN Wappen Sachsen Wappen Sächsische Schweiz Wappen Altenberg Logo Förderverein

Online: http://www.bergwiesen-osterzgebirge.de/erfolge/nutzungsaenderung/ [Datum: 28.03.2024]
© 2024 Naturschutzgroßprojekt Bergwiesen im Osterzgebirge. Alle Rechte vorbehalten.