Erfolge
Ausblick
Das Naturschutz-Großprojekt "Bergwiesen im Osterzgebirge" stellt den wichtigsten Schwerpunkt der Naturschutzarbeit im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge dar. Die Pflege der erworbenen Flächen beansprucht auch nach Abschluss des Projektes ein fortführendes Pflege- und Entwicklungsmanagement. Verantwortlich dafür ist allein der Projektträger. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben der Nachfolgepflege können Rückzahlungsforderungen erhoben werden. Der Landkreis stellt dafür Personal und Haushaltsmittel zur Verfügung.
Verpflichtungen des Projektträgers nach Projektende:
- Management der Dauerpflege zur Sicherung der Projektziele auf den mit Projektmitteln erworbenen Kerngebietsflächen und weiteren Flächen der öffentlichen Hand mit hohem naturschutzfachlichen Wert.
- Sicherung der Flächenpflege auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen in den Kerngebieten, die in Privateigentum sind und deren Pflege noch nicht über landwirtschaftliche Förderung erfolgt.
- Naturschutzberatung und Information für Landwirte und Eigentümer zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des ländlichen Raumes in den Natura 2000 Gebieten.
- Organisation und Begleitung weiterer biotopgestaltender Maßnahmen der Steinrückenpflege, der Umwandlung von Nadelholzforsten, der Renaturierung von Kerngebietsflächen und angrenzenden wertvollen Flächen (Inwertsetzung der Kerngebiete).
- Organisation von Sofortmaßnahmen im Rahmen des Artenschutzes gefährdeter einheimischer Arten bei Bedarf. Hierunter fallen auch spezielle und differenzierte Artenhilfsprojekte, wie z. B. das im Rahmen der Richtlinie "Natürliches Erbe" geförderte Projekt "Ex-Situ und In-Situ-Management des in Sachsen vom Aussterben bedrohten Enzians Gentianella lutescens."
Diese Leistungen sind im Anschluss an die offizielle Projektförderung langfristig durch einen Träger zu erbringen und finanziell abzusichern.
Sicherung der naturschutzfachlichen Nutzung der Flächen:
Die im Rahmen der beiden Projektphasen erworbenen Flächen sind an ortsansässige Landwirtschaftsbetriebe sowie einen Naturschutzverein mit dem Ziel einer naturschutzfachlichen Nutzung und deren Eintragung als Grunddienstbarkeit im Grundbuch langfristig verpachtet.
Privatflächen in den Kerngebieten:
Die Eigentümer der verbliebenen privaten Flächen in den Kerngebieten erhalten umfangreiche Beratung zur Teilnahme in den Agrarumweltprogrammen, so dass hier zumindest der Erhalt des Zustandes nach den Pflege- und den FFH-Managementplänen großteils gewährleistet ist und die Gefährdung von wertvollen Nachbarflächen ausgeschlossen ist.
Naturschutzprogramme und Agrarumweltmaßnahmen:
Die Förderflächen der Kerngebiete werden zum überwiegenden Teil mit Unterstützung der Naturschutzprogramme des Freistaates bzw. mit Mitteln der Agrarumweltförderung der EU gepflegt. Bei Änderungen der Förderprogramme ist eine umfassende Beratung der Bewirtschafter auf der Grundlage guter Gebietskenntnisse erforderlich.
Nachhaltige Sicherung
Für die Absicherung der Folgepflege nach Auslaufen der Förderung sind weiterhin eine hohe Akzeptanz und eine gute Zusammenarbeit des Projektmanagements und der Naturschutzbehörden mit den Landwirten und Landbewirtschaftern entscheidend. Notwendige Bewirtschaftungs-, Pflege und Kontrollaufgaben nach Ablauf der gesetzlichen Förderzeit wurden dazu mit den Auftragnehmern und Eigentümern abgestimmt:
- Flächen mit waldbaulichen Maßnahmen: Durchführung und Erfolg des Waldumbaus werden durch den Auftragnehmer in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Er übernimmt die Kontrolle des Aufwuchses, der Gatterung, des Zaunabbaus und sonstiger Störungen auf den Flächen.
- Ehemalige Sukzessionsflächen und Langzeitbrachen wurden in den Vertragsnaturschutz aufgenommen.
- Instandgesetzte Steinrücken Die Pflegepatenschaften sollen zukünftig die Pflege sichern. Ob das gelingt, müssen Untersuchungen in den Folgejahren zeigen.
- Wiedervernässungen durch Grabenstauungen sind stellenweise durchgeführt worden. Unterhalt und Kontrolle sind bisher allerdings sehr defizitär und sollten zukünftig dringend verbessert werden.
Lösungen für das Biomasseproblem:
Kritisch wird zukünftig die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung dort, wo die anfallende Grünmasse nicht mehr im herkömmlichen landwirtschaftlichen Stoffkreislauf verwertbar ist. Das betrifft insbesondere die Pflege sensibler Nass- und Feuchtwiesen. Nach dem Wegfall der Förderung für die Biomasseentsorgung und der Schließung der Kompostieranlage werden jährlich geschätzte 1500 t Grünmasse anfallen, deren Verwertung noch offen ist.
Schwerpunkt wird es zukünftig sein, Lösungen für die Aufrechterhaltung der Mahd dieser wertbestimmenden Flächen und zur Entsorgung oder Verwertung der Biomasse zu finden. Dafür werden diverse Alternative diskutiert:
- Zwischenlagerung der Grünmasse auf Dungplätzen der Agrarbetriebe (wird derzeit schon praktiziert)
- Bau einer vereinseigenen Kompostieranlage
- Verbrennen von Grüngut
- Abflämmen von Flächen.
Die letzten beiden Methoden wurden noch nicht erprobt, stellen aber kostengünstige und fachlich denkbare Varianten der Entsorgung dar, die in anderen Gegenden Deutschlands z. T. schon seit längerem erfolgreich praktiziert werden.