Aktuelles
26.07.2016
Wachtelkönig, Kiebitz und Co
Beschäftigen wir uns noch kurz vor der Sommerpause mit einem besonderen Schwerpunkt der Projektarbeit. Von Beginn an widmeten wir uns dem Schutz der Wiesenbrüter, insbesondere dem Wachtelkönig, der Bekassine und dem Kiebitz.
Ab diesem Jahr gilt unsere Aufmerksamkeit auch dem gefährdeten Braunkehlchen.
Aus den durch den Ornithologen erfassten Balz- und Rufplätze des Wachtelkönigs können sich Flächen „mit berechtigtem Brutverdacht“ entwickeln. Diese müssen danach für die weitere Bewirtschaftung bis mindestens 15. August gesperrt werden.
Während das Erfassen der Ruf- und Brutplätze für den Ornithologen zeitliche und nächtliche Schwerstarbeit darstellt, ist die Vorbereitung der Sperrung der Flächen durch das Projektmanagement gemeinsam mit der UNB in Dippoldiswalde und dem ehemaligen Amt für Landwirtschaft, jetzt Informations- und Servicestelle Pirna, nicht weniger aufwändig.
Spannend wird es immer dann, wenn der Wachtelkönig kurz vor dem möglichen Mahdtermin auf der Fläche einfliegt.
Viele Formularseiten müssen in kürzester Zeit akribisch ausgefüllt werden um der Brut das Leben zu retten und den Landwirt vor unnötigen Sanktionen zu bewahren.
Würde er den Brutplatz ohne amtliche Genehmigung nicht mähen, hätte das nach einer Flächenkontrolle erhebliche Rückzahlungsforderungen zur Folge, da er entgegen seiner Förderverpflichtungen gewirtschaftet hat. (Würde er den Brutplatz wissentlich mähen, könnte er übrigens auch bestraft werden, da er gegen FFH-Richtlinie verstoßen und die Reproduktion einer Rote Liste Art gefährdet hat.)
Das klingt zwar kompliziert wird aber im Projektgebiet seit Jahren erfolgreich praktiziert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den hier wirtschaftenden Landwirten ist beispielhaft.
Sicher werden ausgewählte Sperrflächen manchmal etwas spitzfindig hinterfragt, insgesamt werden die Schutzmaßnahmen jedoch von allen Beteiligten akzeptiert.
In diesem Jahr ist es auch gelungen, einen Kiebitz Brutplatz gemeinsam mit einer Agrargesellschaft zu sichern.
Im sichtbaren Bereich fanden nach Feststellung keine weiteren Bewirtschaftungsmaßnahmen statt.